AGB – fachlich zu prüfender Entwurf
1. Rolle der Plattform
PutzRadar stellt die technische Vermittlungs-, Kommunikations- und Zahlungsinfrastruktur bereit. Der eigentliche Reinigungsvertrag soll – vorbehaltlich rechtlicher Prüfung – zwischen Auftraggeber und dem ausgewählten selbstständigen Reinigungsanbieter zustande kommen.
2. Ausschreibung und Angebote
Der Auftraggeber beschreibt Leistungsumfang, Startfenster, geschätzte Dauer und angebotenen Gesamtbetrag. Reinigungskräfte können diesen Betrag akzeptieren oder ein Gegenangebot abgeben. Ein Angebot bindet die Reinigungskraft für 15 Minuten und blockiert das notwendige Terminfenster inklusive Fahr- und Abschluss-Puffer.
3. Auswahl
Der Auftraggeber wählt frei zwischen aktiven Angeboten. Nach Ablauf der Bindungsfrist kann ein Angebot nicht mehr ohne erneute Bestätigung ausgewählt werden. Der niedrigste Preis wird nicht automatisch bevorzugt.
4. Zahlung und Adressfreigabe
Die Buchung wird erst nach gesicherter Zahlung bestätigt. Erst dann erhält die ausgewählte Reinigungskraft die vollständige Adresse. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig abgeschlossen, wird der Kalenderblock freigegeben und der Auftrag erneut geöffnet.
5. Arbeitszeit und Zusatzleistung
Vereinbart sind die veröffentlichte Dauer und ein begrenzter Abschluss-Puffer. Zusätzliche Aufgaben oder Mehrzeit bedürfen einer digitalen Anfrage, Zustimmung und Bezahlung. Eine Verlängerung wird abgelehnt, wenn sie einen bereits gebundenen Folgetermin überschneiden würde.
6. Stornierung, Mängel, Streitfälle und Haftung
Fristen, Gebühren, Nachbesserungsablauf, Beweisregeln, Versicherungsschutz, Haftungsgrenzen und Auszahlungsstopp bei Streitfällen müssen vor dem Start anhand des tatsächlichen Geschäfts- und Versicherungsmodells ergänzt werden.
7. Selbstständige Anbieter
Anbieter bestimmen ihre Verfügbarkeit, Einsatzgebiete und Mindestvergütung selbst und dürfen Aufträge ohne Sanktion ablehnen. Verbindlich angenommene Buchungen unterliegen den vereinbarten Zuverlässigkeitsregeln. Die konkrete Ausgestaltung ist auf Arbeits-, Sozialversicherungs- und Plattformarbeitsrecht zu prüfen.